Das sind wir:
die DGsP als Gesellschaft

Die Deutsche Gesellschaft für systemische Pädagogik versteht sich als Organisation für alle pädagogischen Handlungsfelder.
Es erscheint uns selbstverständlich, dass Grundlagen systemischen Denkens und die Form, wie wir das Miteinander gemeinsam gestalten und leben, sich entsprechen.

Darunter verstehen wir, dass pädagogisch Handelnde systemisches Grundlagenwissen nutzen, um einen Raum für eine Pädagogik des Vertrauens, der Eigenverantwortung und der Auswirkungsbewusstheit zu schaffen.
In diesem Sinne fühlen Sie sich eingeladen mit uns zu arbeiten, teilzuhaben und die Prozesse des Vereins mitzugestalten.

Wir freuen uns auf Sie!

Ziele und Aufgaben

Wir sind ein gemeinnützig anerkannter Verein und verfolgen Zwecke, die in der sogenannten Abgabenordnung der Fassung seit 1.1.2007 aufgelistet werden:

  1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; (§ 52 AO, Absatz 2.1)
  2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe; (§ 52 AO, Absatz 2.7)

Zur Umsetzung dieser Zwecke bieten wir einen Rahmen für unsere Ziele:

Wir laden ein:
systemische Sichtweisen, Methoden und Arbeitshaltungen kennen zu lernen und zu erfahren.

Wir vernetzen:
und sorgen für einen Austausch von Pädagog*innen, die ihre systemischen Arbeitsformen vorstellen, reflektieren und erweitern.

Wir schaffen Raum:
bei unseren Mitgliederversammlungen, Jahrestagungen, unterschiedlichen (Online-)Veranstaltungen und Kongressen für persönliche Begegnungen und fachspezifische Diskurse in wertschätzender und konstruktiver Atmosphäre.

Wir setzen Standards:
durch Qualitätssicherung und Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten in unseren Mitgliedsinstituten.

Wir fördern:
die Weiterentwicklung systemischen Denkens und Handelns in allen pädagogischen Kontexten durch eine kontinuierliche Beteiligung an aktuellen pädagogischen Diskursen in Praxis und Wissenschaft.

Daraus leiten wir als zentrale Aufgaben für uns ab:

  1. Eine Plattform für die Vernetzung der Mitglieder anzubieten.
  2. Mitgliederversammlungen so zu gestalten, um partizipative Strukturen zu implementieren und Dialoge zu ermöglichen.
  3. Social Media zu nutzen, um den Gedankenaustausch und die inhaltliche Kooperation von systemisch denkenden und handelnden Pädagog*innen zu fördern.
  4. Förderung von Forschung und Wissenschaft finanziell zu unterstützen.
  5. Mitgliederveranstaltungen, Jahrestagungen und Kongresse zu veranstalten (in Präsenz und online), um eine verstärkte Beteiligung am allgemeinen pädagogischen Diskurs zu gewährleisten. Sie dienen u.a. auch dazu sich kennen zu lernen, zu vernetzen und mit neuen Sichtweisen auseinander zu setzten.
  6. Regionaltage der Mitgliedsinstitute zu fördern und finanziell zu unterstützen, so dass systemische Pädagogik einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden kann.
  7. Die Qualitätssicherung von Weiterbildungen in unseren Mitgliedsinstituten zu systemisch pädagogischen Angeboten und deren Zertifizierung. Weiterbildungen werden ausschließlich durch unsere Mitgliedsinstitute angeboten. Hierbei sichert die DGsP einen einheitlichen Qualitätsstandard durch die Zertifizierung dieser Angebote.

Mitglied werden: Einfache Mitgliedschaft

Die einfache Mitgliedschaft können natürliche Personen erwerben, die systemisches Denken und Handeln in ihren pädagogischen Kontexten fördern wollen, sich für die Veranstaltungen der DGsP interessieren, Fort- und Weiterbildungen besuchen, sich vernetzen und austauschen wollen.

Mitglied werden: Berufliche Mitgliedschaft

Mitgliedsinstitut kann werden, wer den Antrag auf berufliche Mitgliedschaft stellt und sich in seiner Arbeit und in seinen Zielen einer systemischen Pädagogik verpflichtet weiß. Der Antrag bedarf einer Zustimmung durch den Vorstand.
Im engeren Sinn ist die „Kammer der beruflichen Mitglieder“ kein selbständiges Organ innerhalb der DGsP. Dennoch wird sie hier als solches aufgeführt, weil sie neben den anderen Organen einmal jährlich tagt und Beschlüsse fasst, die für die beruflichen Mitglieder von Belang sind.
In der „Kammer der beruflichen Mitglieder“ sind die Mitgliedsinstitute vertreten. Diese können als juristische oder natürliche Person vertreten sein. „Kammer 1 bilden die einfachen Mitglieder und Kammer 2 die beruflichen Mitglieder. Natürliche Personen dürfen als Mitglied nur einer Kammer angehören.“ – so formuliert es die Satzung. (§ 4.2)

„Die berufliche Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben, die durch ihre berufliche Tätigkeit (Berufsausübung) die Vereinszwecke durch Fort- und Weiterbildung, Forschung oder Lehre verwirklichen. Die berufliche Mitgliedschaft beinhaltet das Recht, DGsP-Curricula anzubieten und DGsP-Zertifikate zu vergeben.“ (§ 4.4)

Im Rahmen der Mitgliederversammlung treffen sich die beruflichen Mitglieder (Kammer 2) gesondert, um über Weiterbildungscurricula, Prüfungs- und Zertifizierungsrichtlinien, die Beitragsordnung für berufliche Mitglieder und Kooperationsregularien zu diskutieren und Vorschläge zu erarbeiten. Hier mit einfacher Mehrheit gefasste Entscheidungen können dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (§ 7.6)
Weitere Einzelheiten finden sich in der Satzung.

Mitgliedsinstitute können dann von der DGsP zu zertifizierende Weiterbildungen anbieten, wenn ihre entsprechenden Curricula für den Weiterbildungsgang dem DGsP Vorstand vorliegen und als zertifizierungsfähig bescheinigt worden sind.
Darüber hinaus sichern die systemischen Dozent*innen die Einhaltung am jeweiligen Institut.

Mitgliederversammlung

Wie in jedem Verein wird die Arbeit des Vereins durch seine Mitglieder umgesetzt, die sich in verschiedenen Formen und Organen im Verein organisieren.

Näheres zur Mitgliederversammlung finden Sie unter Vereinsleben.

Vorstand

Andrea Eitel

Andrea Eitel

Erste Vorsitzende



E-Mail:
eitel@dgsp.org

Stefan Pätz

Stefan Pätz

stellv. Vorsitzender Mitgliederbetreuung


E-Mail:
paetz@dgsp.org

Katrin Lippelt

Schriftführerin



E-Mail:
lippelt@dgsp.org

Silke Palmowski

Silke Palmowski

Kassenwartin



E-Mail: palmowski@dgsp.org

Teresina Bolte

Teresina Bolte


Der Vorstand berät und beschließt die laufenden Vereinsangelegenheiten. Hierbei wird er von einer Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle unterstützt.
Er trifft sich mindestens zweimal im Jahr zu einer Klausurtagung.

Genaue Einzelheiten liefert die Satzung:

§ 6 (1) Der Vorstand besteht aus fünf, sieben oder neun Personen. Er besteht mindestens aus einem*einer ersten Vorsitzenden, einem*einer Stellvertreter*in, einem*einer Schriftführer*in, einem*einer Kassenwart*in und einer weiteren Person zur Stellvertretung der beiden Letztgenannten.

(2) Der Vereinsvorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist berechtigt, die im Verein zusammengeschlossenen Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist auf das Vereinsvermögen beschränkt. Der Vorstand hat daher bei der Begründung jeglicher rechtlicher Verpflichtungen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften.

(3) Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.(4) Die Beschlüsse des Vorstands werden, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst; Stimmenthaltungen zählen mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend ist.

(5) Wird ein Vorstandsmitglied von einem*einer Vertragspartner*in des Vereins im Rahmen des § 54 S. 2 BGB als Handelnde in Anspruch genommen, kann es von dem Verein Freistellung bzw. die Erstattung aller damit zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen verlangen.

(6) Der Vorstand ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.

§ 6a Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand hierfür ein Ersatzmitglied für die Zeit bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung. Hier wird dann ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandmitgliedes gewählt.

Geschäftsstelle

Sabine Gregel
Sabine Gregel

Gegründet wurde die Geschäftsstelle der DGsP 2012.
In den Jahren 2012 – 2017 war sie in Wald-Michelbach/Siedelsbrunn. Geleitet, geführt und betreut wurde sie in diesen Jahren von Ariane de Graaf.

Ab dem 1.7.2017 ist die Geschäftsstelle nach Köln umgezogen. Betreut wird sie seitdem von Sabine Gregel.

Die Geschäftsstelle ist neben der gesamten Verwaltung des Vereins ein Ort der Begegnung und Vernetzung.

Ethische Richtlinien

Die DGsP ist Mitglied der „Deutschen Gesellschaft für Beratung“ (DGfB). Als solches ist sie auch dem dortigen Beratungsverständnis verpflichtet.

Siehe hierzu auch: Dachverband Beratung: „Wie erkenne ich gute Beratung?“ (pfd) und auch Dachverband Beratung: Weiterbildungsstandards (pdf).

Die DGsP gibt sich selbst ethische Richtlinien, die zum einen ihr Selbstverständnis ausdrücken, zum anderen aber auch eine verbindliche Grundlage ihres Beratungsverständnisses und der geleisteten Beratung darstellen.

Für die Entwicklung dieser Richtlinien wurde 2013 auf der Mitgliederversammlung eine Ethikkommission eingerichtet, der Rainer Hölzle, Beate Jaquet, Stefan Pätz und Christine Ziepert angehörten. Diese hat einen Entwurf für die Ethik-Richtlinien verfasst.

Am 6.5.2016 wurden die Richtlinien endgültig verabschiedet.

Am 14.5.2021 wurden in den Ethikrat gewählt:

  • Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp
  • Dr. Peter Herrmann
  • Beate Jaquet

Vorbemerkung

Ethische Richtlinien bieten eine Orientierung für Handeln in zwischenmenschlichen Beziehungen, wie es in den unterschiedlichen Formen der Beratung, Supervision, des Coaching und anderen, ähnlichen professionellen Kontexten stattfindet.

Dabei geht es um ein gemeinsames und im Rahmen einer Selbstverpflichtung verbindliches Beratungsverständnis für alle sich auf ein DGsP Zertifikat berufenden professionell Handelnden, welches die Grundlage der professionellen Arbeit darstellt.

Ethische Richtlinien stellen eine Mindestanforderung an verantwortungsbewusstem Handeln dar, unterstützen die kritische Reflexion des eigenen Handelns und fördern die Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen innerhalb der DGsP.

Unser Verständnis von systemischer Beratung

Unser Verständnis von systemischer Beratung orientiert sich an einer Haltung von Beratenden, die von Wertschätzung gegenüber ratsuchenden Klient*innen, respektvollem Umgang auf Augenhöhe, fachlicher Kompetenz, Selbstfürsorge der Beratenden, Information und Aufklärung geprägt ist. Beratende sind für die Fachlichkeit der Beratung verantwortlich: Gute Beratung ist u. A. an der Vernetzung der Beratenden erkennbar, daran dass sie Supervision und Weiterbildung in Anspruch nehmen und sich darum bemühen, fachlich ein stets qualifiziertes Beratungsangebot leisten zu können.

Der*die Beratende hat die Verantwortung dafür, ein Setting zu schaffen, in dem eine Feedbackkultur auf angemessene Weise stattfinden kann.

Dies bedeutet auch Respekt davor, dass das Wissen und die Lösung eines Problems bei dem*derjenigen liegen oder zu finden sind, der*die als Ratsuchende*r kommt. Ohne dass das den*der Beratenden von der Verantwortung befreit, das eigene Wissen und die eigenen Fähigkeiten in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

Gute Beratung achtet auf die Kohärenz von Form und Inhalt.

Ohne Bewertung ist nicht gleich mit „wertfrei“. Der wertschätzende Umgang bezieht sich immer auf den Klienten*die Klientin und darauf, dass ihm*ihr aus seiner*ihrer Sicht gute Gründe für das eigene Verhalten zugebilligt werden. Das bedeutet nicht, dass z.B. bei Fällen von Missbrauch, Gewalt o. Ä. sein*ihr Verhalten toleriert und respektiert wird.

  • Zur Auftragsklärung gehören Informationen über Kosten, Dauer etc. sowie das Recht des*der Ratsuchenden, in angemessener Frist zu entscheiden, ob er*sie dieses Beratungsangebot annimmt.
  • Der*die systemische Berater*in ist für den Prozess der Beratung verantwortlich. Der Prozess impliziert auch seine*ihre Haltung, mögliche Wirkungen und Folgen zu reflektieren.
  • Auswirkungsbewusstsein ist in angemessener Weise im Beratungsprozess zu berücksichtigen. Der*die Ratsuchende kann ermuntert werden, immer wieder mögliche Folgen möglichen Handelns in den Beratungsprozess einzubringen.
  • Systemische Beratung unterstützt den Perspektivwechsel des*der Ratsuchenden und eine mehrdimensionale Problemsicht.
  • Der*die systemische Berater*in hat auch eine Verpflichtung zur Selbstfürsorge. Diese ermöglicht ihm*ihr eine kraftvolle Haltung in der Begegnung mit dem Gegenüber.

Unser systemisches Verständnis von Ethik

Grundlegende Überzeugung ist, dass jeder Mensch frei ist zu handeln. Auch wenn äußere und innere Determinanten vorliegen können, die die Freiheit seines Handelns einschränken, vermindert dies nicht die grundsätzliche Selbstverantwortlichkeit des Einzelnen.

Systemische Beratung setzt hier an und unterstellt dem*der Ratsuchenden nicht nur die selbstverantwortliche Kompetenz bei der Problembeschreibung, sondern auch die entsprechende Kompetenz bei der Problemlösung.

  • Ethik existiert nicht im luftleeren Raum sondern hat ein erkennbares Wofür: Einen sinnhaft erlebten Beitrag zu einem gelingenden und sinnhaften Leben zu leisten.
  • Eine systemisch verstandene Ethik orientiert sich nicht nur an einem vorgegebenen Sollen (ontologische Ethik), sondern auch an der Verantwortung für die Folgen des Handelns (Auswirkungsbewusstsein, utilitaristische Ethik).
  • Zu solchem vorgegebenen Sollen gehört nach unserem Verständnis der (kybern-)ethische Imperativ Heinz von Foersters: „Handle stets so, dass die Anzahl der Wahlmöglichkeiten größer wird!““ (Heinz von Foerster (1973), Über das Konstruieren von Möglichkeiten. S. 49)
  • „Ich möchte Sprache und Handeln auf einem unterirdischen Fluss der Ethik schwimmen lassen und bemühe mich stets darauf zu achten, dass keines der beiden untergeht, so dass Ethik nicht explizit zu Wort kommt und Sprache nicht zur Moralpredigt degeneriert.“ (H. v. Förster, Ethik und Kybernetik zweiter Ordnung. Ein Vortrag. In: H. v. Foerster, Short Cuts. 2. Aufl. Frankfurt a. M., 2002, S.50 )

Ergänzend verweisen wir auf die Überlegungen Arists von Schlippes:

  • „Eine sich systemisch verstehende Ethik sollte sich weniger an äußeren Kriterien von „richtig“ und „falsch“ oder an vorgegeben Settings oder Techniken orientieren. Auf der Grundlage einer Verantwortungsethik ist alles möglich (Anything goes) und vertretbar, wenn der*die Berater*in verschiedene Kriterien beachtet, nämlich:
  • dass er*sie aus einer Mehrebenenperspektive heraus die eigenverantwortliche Entscheidung fällt, welches Subsystem ausgesucht wird, um die Suche nach Lösungen zu beginnen und offen dafür bleibt, immer wieder auch andere Perspektiven in seine*ihre Überlegung mit einzubeziehen;
  • dass diagnostische Überlegungen und Interventionen ökologisch valide sind;
  • dass die Definition des Problems keine Abwertung eines Mitglieds des Problemsystems beinhaltet;
  • dass der Handlungsspielraum für die zentralen Beteiligten des Problemsystems erweitert wird – und zwar nicht für z.B. einen einzelnen, falls er*sie nur mit diesem arbeitet!“ (A. v. Schlippe, Systemische Sichtweise und psychotherapeutische Ethik – vier Imperative. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 40 (1991) 10, S. 368-375)

Für den*die Beratende besteht aber auch die ethische Verpflichtung sein*ihr fachliches Wissen und seine*ihre Kompetenz in geeigneter Form, transparent in den Beratungsprozess einzubringen.

Das Verfahren

In allen Fällen, in denen Ratsuchende eines DGsP zertifizierten Ratgebenden (Berater*in, Supervisor*in, Coach*in) einen aus ihrer Sicht wahrnehmbaren Verstoß gegen diese Ethik-Richtlinien feststellen, können Sie die Ethikkommission der DGsP zur Klärung in Anspruch nehmen.

Wir gehen davon aus, dass in der Regel die Parteien zunächst versuchen, bestehende Konflikte untereinander zu klären.

Falls dies nicht gelingt, kann ein erster Schritt darin bestehen, dass die Konfliktparteien eine*n Mediator*in z.B. aus der DGsP hinzuziehen und mit dessen*deren Hilfe versuchen, den Konflikt zu klären. Wird keine Einigung erzielt, wird das Verfahren dem Ethikrat vorgelegt. Dieser versucht, eine einvernehmliche Konfliktlösung herbeizuführen.

Bei schwerwiegendem Verstoß eines*r Beratenden gegen diese Ethik-Richtlinien kann der Ethikrat dem Vorstand des DGsP vorschlagen, dem*r Beratenden zu untersagen, im Rahmen des DGsP Zertifkats weiterhin Tätigkeiten auszuüben und ihn aus der DGsP auszuschließen.

Mainz, den 8.12.2015

Rainer Hölzle, Beate Jaquet, Stefan Pätz, Christine Ziepert

(Arbeitsgruppe der DGsP zur Ausarbeitung eines Vorschlags für Ethik Richtlinien der DGsP)

Satzung

Die Satzung der DGsP in der Fassung vom 14.05.2021 können Sie hier herunterladen:

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