Weiterbildungen

Weiterbildungen in den Mitgliedsinstituten der DGsP

Sie arbeiten in einem pädagogischen Handlungsfeld und wollen eine systemische Weiterbildung in einem der Mitgliedsinstitute der DGsP machen? Dann sind Sie hier genau richtig.
Schauen Sie nach einem Mitgliedsinstitut, schreiben Sie das Institut an und prüfen Sie, ob ein passendes Angebot für Sie dabei ist.

Zertifizierte Weiterbildungen

Die Mitgliedsinstitute der DGsP bieten Weiterbildungen an. Näheres hierzu (Termine, Abschlüsse, Inhalte, Kosten u.a.) findet sich auf den Seiten der Mitgliedsinstitute. Diese Weiterbildungen führen – soweit durch das Institut beantragt und die DGsP zertifiziert – zu einer Reihe von Abschlüssen: systemische Pädagogin*systemischer Pädagoge (DGsP), systemische Beraterin*systemischer Berater (DGfB), systemische Coachin und Supervisorin*systemischer Coach und Supervisor (DGsP), systemische Familientherapeutin*systemischer Familientherapeut (DGsP), systemische Sozialarbeiterin*systemischer Sozialarbeiter (DGsP).

Anträge auf Zertifizierung durch die DGsP werden über die Mitgliedsinstitute gestellt.

Richtlinien für die Zertifizierung

Vorbemerkung

Die praktische Arbeit der DGsP wird im Wesentlichen in folgenden Vereinbarungen geregelt:

  • Satzung der DGsP – zuletzt in der geänderten Fassung vom 15.05.2010 (verabschiedet auf der Jahresmitgliederversammlung Mai 2010)
  • Richtlinien – verabschiedet am 18.05.2012, ergänzt und überarbeitet im November 2019
  • Zertifizierungsübersicht – verabschiedet in der Fassung von November 2019, nach Beschluss der Mitgliederversammlung 31.5.2019
  • Mindeststandards für die Zertifizierungen in der Fassung von November 2019
  • Zuständigkeiten und Aufgaben der Geschäftsstelle werden in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt

Da systemische Pädagogik kein statisches Konzept ist, sondern ein prozesshaftes, werden ihre Grundlagen und Arbeitsweisen in der Praxis erprobt, überprüft und bei Bedarf geändert. Während die Mindeststandards und Zertifizierungsübersicht der Qualitätssicherung der Weiterbildung der Institute dienen, beschreiben die Richtlinien, Prozess- und Kommunikationsstrukturen in der DGsP, um zu einer größtmöglichen Transparenz beizutragen.

Richtlinien Mitglieder

Mitglied in der DGsP kann jede*r werden, die*der sich für systemische Pädagogik interessiert und die Entwicklung systemischer Pädagogik in Theorie und Praxis begleiten und / oder weiterentwickeln möchte.

Systemische Dozent*in (DGsP)

Der Titel „Systemische Dozentin*Systemischer Dozent“ entspricht dem der*des ‚systemischen Lehrtherapeutin*Lehrtherapeuten‘ und ist die höchste Zertifizierung, die die DGsP vergibt.

Vergeben wird der Titel auf Antrag oder auf Vorschlag. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung, Nachweis einer angemessenen Qualifikation in Theorie (Publikationen) und / oder Praxis (in der Lehre, in der Ausbildung).

Mindestens drei Vorstandsmitglieder müssen einen Vorschlag zur Ernennung zur*zum „systemischen Dozentin*Dozenten (DGsP)“ befürworten. Der Vorstand stimmt dann über den Antrag ab. Ein*e „Systemische*r Dozent*in (DGsP)“ sorgt für die Qualitätssicherung der Curriculaumsetzung im jeweiligen Mitgliedsinstitut, darf systemische Dozent*innen ausbilden und muss Mitglied der DGsP sein.

Eine Liste der derzeit anerkannten systemischen Dozent*innen kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Mitgliedschaft von Instituten

Mitgliedsinstitut kann werden, wer den Antrag auf Mitgliedschaft stellt und sich in seiner Arbeit und in seinen Zielen einer systemischen Pädagogik verpflichtet weiß. Der Antrag bedarf der Zustimmung durch den Vorstand.

Mitgliedsinstitute können dann von der DGsP zu zertifizierende Weiterbildungen anbieten, wenn ihre entsprechenden Curricula für den Weiterbildungsgang dem DGsP Vorstand vorliegen und als zertifizierungsfähig bescheinigt worden sind.

Darüber hinaus sichern systemische Dozent*innen die Einhaltung entsprechender Mindeststandards am jeweiligen Institut.

Zusammenarbeit der Mitgliedsinstitute

Um eine Vergleichbarkeit der Weiterbildung und Lehre zu gewährleisten und aus der Überzeugung, dass eine systemische Pädagogik aus und mit dem Dialog lebt, befürwortet und unterstützt die DGsP den Austausch von Referent*innen zwischen den Mitgliedsinstituten.

Vor allem in den weiterführenden Weiterbildungen (Aufbaukurs etc.) hält die DGsP es für unerlässlich, dass die Auszubildenden mit unterschiedlichen Referent*innen, mit vielfältigen Methoden und Ausbildungsstilen konfrontiert und vertraut werden, um einen eigenen Beratungsstil entwickeln zu können.

Anerkennung von Weiterbildungsanteilen

Die Anerkennung und entsprechende Anrechnung von nicht in einem Mitgliedsinstitut erbrachten Kursleistungen und Weiterbildungsteilen in systemischer Beratung / Pädagogik obliegt dem jeweiligen Institut und dessen systemischen Dozent*innen (DGsP).

Geschäftsstelle der DGsP

Die DGsP unterhält eine Geschäftsstelle. Diese ist Anlaufstelle für Mitglieder und ihre Anfragen. Ferner ist sie zuständig für:

  • die Verwaltung der Mitgliederdaten (elektronische Erfassung) und deren Betreuung
  • die Ausstellung, Versendung und Verwaltung der Zertifikate
  • Organisation von Veranstaltungen der DGsP und Mithilfe bei deren Durchführung
  • Buchführung und Abrechnung in Zusammenarbeit mit dem*der Kassenwart*in
  • Mitarbeit bei der Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichts

Der Vorstand erstellt eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung.

Zertifizierung

Die DGsP zertifiziert die Weiterbildungen von Mitgliedsinstituten, soweit deren Curricula durch die DGsP zertifiziert sind. Dabei gelten für die Weiterbildungsinhalte die entsprechenden Mindeststandards der DGsP. Es wird erwartet, dass jedes Mitgliedsinstitut darüber hinaus eigene Schwerpunkte in seiner Weiterbildung setzt, die damit das institutseigene Profil bilden.

So kann jedes Institut eigene Standards für seine Weiterbildungen entwickeln, die zeitlich und inhaltlich über die Mindeststandards der DGsP hinausgehen. Weiterbildungsinhalte und eigene Standards zertifizieren dann die jeweiligen Institute.

Erfurt, den 2.11.2019
Vorstand

Mindeststandards für die Zertifizierung

Vorbemerkung

Die Mindeststandards legen verbindlich fest, unter welchen Mindestanforderungen die DGsP Weiterbildungsangebote ihr angeschlossener Mitgliedsinstitute anerkennt und zertifiziert.

Die Ausbildung gliedert sich in einen Grundkurs und einen Aufbaukurs. Der Titel kann erst mit dem erfolgreichen Abschluss der beiden Kurse und im Anschluss an die entsprechende Zertifizierung geführt werden.

Die DGsP formuliert bewusst Mindeststandards, um den Instituten Möglichkeit zu geben, eigenständige Vertiefungsschwerpunkte und Akzente zu setzen. Hierbei bleibt den Instituten größtmögliche Freiheit, denn nur die Vielfalt eröffnet die Möglichkeit in einen Dialog zu treten und einen lebendigen Beitrag zur Weiterentwicklung systemisch-pädagogischer Theoriebildung und Handlungsräume zu leisten.

Die Ausbildung ist curricular und kompetenzorientiert aufgebaut und besteht aus insgesamt mindestens 450 Stunden. Die Regeldauer eines Weiterbildungsganges (Grundkurs und/oder Aufbaukurs) beträgt 1-2 Jahre, eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Theorievermittlung mit praktischen Übungen, kursbegleitende Supervisionen und Intervision in sogenannten Peer Gruppen, sowie Beratungspraxis stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander.

Die Zertifizierung ist an die Mitgliedschaft des Instituts in der DGsP gebunden. Es verpflichtet sich, die Qualitätssicherung nach den Richtlinien der DGsP und im Rahmen der bei der DGsP hinterlegten Curricula zu gewährleisten. Die Weiterbildung setzt eine entsprechende angemessene Qualifikation der Lehrenden voraus. (Systemische Dozentin*systemischer Dozent der DGsP, systemische Lehrtherapeutin*systemischer Lehrtherapeut DGSF, SG o.a., im Rahmen universitärer Lehre und Ausbildung Tätigkeiten, vergleichbare Qualifikationen).

Die DGsP verpflichtet sich, entsprechende Ausbildungen im Rahmen der Mitgliedsinstitute bis zu 5 Jahre nach Abschluss der Ausbildung zu zertifizieren. Der Antrag auf Zertifizierung wird in der Regel durch das ausbildende Institut gestellt. Die Zertifizierung ist kostenpflichtig.

Eingangsvoraussetzungen

Voraussetzung ist ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften oder eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung, psychosoziale Praxiserfahrungen oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld.

In Ausnahmefällen können auch Studierende oder Auszubildende der genannten Ausbildungsgänge an den Fortbildungen teilnehmen. Das Führen des erworbenen Titels ist jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Ausbildung möglich.

Möglichkeiten für systemische Beratung / Pädagogik im beruflichen Arbeitsfeld sollte gegeben sein.

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