häufig gestellte Fragen

Wofür brauche ich ein Grundkurszertifikat, wenn damit kein ‚Titel‘ verbunden ist?

Neben der Möglichkeit, eine Fort- und Weiterbildung zu besuchen (Anwesenheit und Teilnahmebescheinigung), gibt es auch die Möglichkeit, dort einen qualifizierten Abschluss zu erwerben. Jede*r Teilnehmende kann frei entscheiden, für welche dieser Möglichkeiten sie*er sich entscheidet. Der qualifizierte Abschluss ist allerdings Voraussetzung für den Besuch einer auf dem Grundkurs aufbauenden Fort und Weiterbildung. (Z. B. Aufbaukurs).

Bieten die Ausbildungsinstitute eigene qualifizierte und zertifizierte (Grundkurs-)Abschlüsse an, reichen auch diese als Nachweis für die Berechtigung, einen Aufbaukurs zu besuchen.

Warum die Preisunterschiede für Mitglieder und Nichtmitglieder bei den Zertifikaten?

Nach unserer Auffassung ist es sinnvoll, wenn sich Menschen, die sich mit systemischer Pädagogik beschäftigen, austauschen und vernetzen. Möglichkeiten hierfür bietet die DGsP. Deshalb werben wir auf diese Art für den Beitritt zur DGsP.

Ich bin gerade dabei, meine Homepage zu überarbeiten / mich selbstständig zu machen und möchte Sie fragen, ob es rechtlich in Ordnung wäre, wenn ich als Mitglied, Ihr Logo auf meiner Homepage verwenden würde.

Prinzipiell freuen wir uns, wenn die DGsP namentlich auf Ihrer Internetseite Erwähnung findet. Bedauerlicherweise haben wir mit der Verwendung des Logos nicht nur gute Erfahrungen gemacht. So ist es bereits vorgekommen, dass die Verbindung zur DGsP als Werbebotschaft für die eigenen Angebote genutzt wurde, es aber für Besuchende nicht ersichtlich war, ob die*der Werbetreibende: 
• privates Mitglied ist,
• als Institution zur Kammer der beruflichen Mitglieder gehört,
• selbst über ein DGsP-Zertifikat verfügt, 
• selbst akkreditierte Weiterbildungen anbietet oder 
• systemische Dozentin*systemischer Dozent des Dachverbandes ist.
Andere Verbände lösen dies über den Schutz des Logos. Bei der Mitgliederversammlung 2017 wurde genau dieses Thema vorgebracht und der Vorstand beauftragt, einen entsprechenden Schutz auf den Weg zu bringen. Dies ist momentan im Prozess, so dass wir uns im kommenden Jahr rund um die nächste Mitgliederversammlung gerne nochmal unterhalten können. Bitte verzichten Sie bis dahin vorerst auf die Verwendung des Logos.

Ich habe meine Weiterbildung bei xxx abgeschlossen und das entsprechende DGsP-Zertifikat erworben. Ein potentieller Auftraggeber hat nun gefragt, inwieweit meine Ausbildung im Rahmen der DGSv / DGsF / SG… anerkannt bzw. zertifiziert sei bzw. erwartet eine entsprechende Anerkennung.

Da die Begriffe Supervision, Beratung, Coaching etc. keine geschützten Berufsbezeichnungen sind, signalisiert die Zertifizierung durch eine bekannte Struktur, dass Sie Qualitätsstandards erfüllen und sich entsprechend fortgebildet haben. Für manche Einrichtungen und Behörden stellt eine Zertifizierung und / oder eine Mitgliedschaft in einem bekannten Dachverband eine Sicherheit, ein Qualitätsmerkmal dar. Die DGsP ist ein vergleichsweise kleiner Dachverband (was u.a. auch auf die pädagogische Schwerpunktsetzung und die ehrenamtliche Struktur zurückzuführen ist) und daher weniger bekannt als z.B. die DGSF oder die SG. Wie die genannten Verbände setzt sich auch die Deutsche Gesellschaft für systemische Pädagogik (DGsP e.V.) für Standards in Pädagogik und Beratung ein, forscht, zertifiziert und verpflichtet Mitglieder / Zertifizierte zur Einhaltung ethischer Richtlinien. Zusammen mit anderen Verbänden sind wir zudem gleichrangige Mitgliedsgesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB), die sich um die internationale Standardisierung des Beratungsbegriffs kümmert. Diese Hintergründe kann man natürlich nicht voraussetzen.
Wir verweisen daher auf unsere Weiterbildungsstandards und ethischen Richtlinien und werben dafür, auch die weniger bekannte Qualifikation durch die DGsP (gerne auch nach kritischer Prüfung) als Grundlage der Zusammenarbeit anzuerkennen.

Ich habe zahlreiche Fortbildungen gemacht / meine Weiterbildung an einem Institut abgeschlossen, das nicht Mitglied in der DGsP ist und möchte nun ein DGsP-Zertifikat erwerben. Kann ich Ihnen meine Unterlagen zur Prüfung zusenden?

Systemische Dozent*innen an einem Institut sind dafür zuständig, das die Weiterbildungsstandards der DGsP im Rahmen der Curricula umgesetzt werden. Wenn jemand Leistungen aus anderen Weiterbildungen anrechnen lassen möchte, prüft das jeweilige Institut, inwieweit diese Leistungen äquivalent zu den Weiterbildungsstandards der DGsP sind, ob diese Leistungen angerechnet werden können oder welche Maßnahmen noch zu leisten sind. Das Institut bestätigt mit der Unterschrift auf dem Zertifikatsantrag, dass die notwendigen Leistungen für ein DGsP-Zertifikat erbracht worden sind. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu dem Institut auf, dass sich geographisch in Ihrer Nähe befindet und fragen Sie dort an, ob Ihr Fall dort geprüft werden kann.

Ich habe bei INSTITUT xxx an der modularen systemischen Weiterbildung teilgenommen. Hiermit sende ich Ihnen meinen Antrag auf Zertifizierung und meine entsprechenden Nachweise zu.

Die Anträge auf Zertifizierung werden über die Institute eingereicht, welche zugleich für die Einhaltung der Weiterbildungsstandards der DGsP zuständig sind. Das bedeutet: Bitte senden Sie Ihren Antrag direkt an das INSTITUT (info@INSTITUT). Die Anträge werden dann DOZENT*INNEN vorgelegt. Sie bestätigen mit Unterschrift auf dem Antragsformular, dass Sie die Eingangs- und Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen. Anschließend übersendet das INSTITUT das Antragsformular an die DGsP (ihre Unterlagen und Nachweise verbleiben beim INSTITUT) und wir stellen Ihnen über die Geschäftsstelle das gewünschte Zertifikat zeitnah aus.

Ich wollte mich erkundigen, ob meine Zertifikate der DGsP – Systemischer Pädagoge und Berater (Grundkurs- und Aufbaukurs), Weiterbildung Systemischer Coach und Supervisor – in der Summe als Berater nach den Richtlinien des DGfB anerkannt werden können und was Sie von mir benötigen, damit ich zusätzlich ein Zertifikat von diesem Dachverband bekommen könnte.

Als Geschäftsstelle haben wir bedauerlicherweise nicht die Möglichkeit, Leistungen und Zertifikatsanforderungen im Einzelfall zu prüfen. Für die Umsetzung der Weiterbildungsstandards die Beurteilung bestehender Leistungen im Einzelfall sind die sog. Systemischen DozentInnen der DGsP zuständig, die an den einzelnen Mitgliedsinstituten mitwirken. Das jeweilige Mitgliedsinstitut prüft bestehende und zusätzlich vor Ort erbrachte Leistungen und stellt zuletzt mit Ihnen zusammen den Zertifizierungsantrag bei der DGsP. Wenden Sie sich entsprechend an die systemische Dozentin*den systemischen Dozenten des Instituts, an dem Sie die bisherigen Curricula belegt haben und fragen Sie nach, ob der Zertifikatsantrag bereits gestellt werden kann.

Seit einiger Zeit interessiere ich mich für die Weiterbildung XY. Könnten Sie mir bitte schreiben, welches Institut diese Weiterbildung anbietet.

Als Geschäftsstelle haben wir lediglich eine Übersicht über die Institute, die über die Berechtigung verfügen, das von Ihnen gewünschte Curriculum anzubieten. Auf der Seite https://www.dgsp.org/mitgliedsinstitute/ finden Sie ein Mitgliedsinstitut in ihrer Nähe. Inwieweit das Institut das Curriculum momentan anbietet und eine Teilnahme möglich ist, erfahren Sie auf deren jeweiligen Internetpräsenz.

Wie und unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen kann ein (systemisches) Institut Mitgliedsinstitut der DGsP werden? Gibt es jenseits der Beitrittserklärung und den damit verbundenen Selbstverpflichtungen weitere Zugangsregeln?

Wir freuen uns über ihr Interesse bei uns berufliches Mitglied werden zu wollen. Die Bedingungen berufliches Mitglied zu werden, finden Sie unter berufliche Mitgliedschaft.

Wer darf unter welchen Voraussetzungen Kurse / Weiterbildungen anbieten, die dann von der DGsP zertifiziert werden?

Grundvoraussetzung ist zunächst eine berufliche Mitgliedschaft in der DGsP. Ist diese bewilligt, besteht die Möglichkeit, ein Curriculum einzureichen und dessen Prüfung zu beantragen. Eine Kommission nimmt diese Prüfung vor und gibt eine Empfehlung an den Vorstand, der per Beschluss über die Anerkennung des Curriculums entscheidet. Um den Mindeststandards, inhaltlichen Voraussetzungen und ethischen Standards bei der Entwicklung des Curriculums Rechnung zu tragen, empfehlen wir für die Patenschaft durch eine systemische Dozentin*einen systemischen Dozenten der DGsP.

Wie sieht das Antragsverfahren für den Titel „Systemische Dozentin*systemischer Dozent“ aus?

Vergeben wird der Titel auf Antrag oder auf Vorschlag. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung, Nachweis einer angemessenen Qualifikation in Theorie (Publikationen) und/oder Praxis (in der Lehre, in der Ausbildung). Mindestens drei Vorstandsmitglieder müssen einen Vorschlag zur Ernennung zur*zum „systemischen Dozent*in (DGsP)“ befürworten. Der Vorstand stimmt dann über den Antrag ab.„Systemische Dozent*innen (DGsP)“ sorgen für die Qualitätssicherung der Curriculaumsetzung im jeweiligen Mitgliedsinstitut, dürfen systemische Dozent*innen ausbilden und müssen Mitglied in der DGsP sein.

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